Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Ein „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden in der vom Herausgeber herausgegebenen Zeitschrift zum Zwecke der Verbreitung.
2. In einen Anzeigenauftrag werden alle innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen einbezogen. Die Laufzeit des Anzeigenauftrages beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige in der Zeitschrift.
3. Wird der Anzeigenauftrag nicht erfüllt, so muß der Auftraggeber den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß an den Herausgeber zurückerstatten. Hat der Herausgeber die Umstände zu vertreten, welche die Erfüllung verhindern, entfällt die Rückerstattungspflicht.
4. Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmte Ausgaben und an bestimmten Plätzen erfolgt nur, wenn Auftraggeber und Herausgeber sich geeinigt haben, daß die Anzeigen in bestimmten Ausgaben und an bestimmten Plätzen erscheinen.
5. Anzeigen, welche aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Herausgeber mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.
6. Der Herausgeber behält sich vor, solche Anzeigenaufträge nicht anzunehmen oder einzelne Anzeigen im Rahmen eines Anzeigenauftrages abzulehnen (Rücktritt), die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder technischen Form den einheitlichen Grundsätzen des Herausgeber widersprechen oder deren Veröffentlichung für den Herausgeber unzumutbar ist. Die Ablehnung des Anzeigenauftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
7. Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier und geeigneter Druckunterlagen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Herausgeber Ersatz an. Unter diesen Voraussetzungen garantiert der Herausgeber eine ordnungsgemäße Wiedergabe der Anzeige nach den technischen Umständen.
8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Herausgeber eine ihm hierfür gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Anzeige erneut fehlerhaft, so hat der Auftraggeber Rücktrittsrecht. Der Herausgeber haftet für Schäden, die sich aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften ergeben. Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und / oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verleger, dessen gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen falle Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder Verzug sind nicht ausgeschlossen, soweit die Unmöglichkeit oder der Verzug vom Verleger, dessen gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind. Die Haftung des Herausgebers ist in diesen Fällen auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die Anzeige zu entrichtende Entgelt beschränkt. Reklamationen beim Mehrfach-Auftrag müssen bis zum Anzeigenschluß der nächsten auf die beanstandete Ausgabe folgenden geltend gemacht werden, bei einer Einzelanzeige innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt.
9. Vom Auftraggeber gelieferte Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht der Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages.
10. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzüge fällig. Bei Zahlung per Bankeinzug gewähren wir 2% Skonto.
11. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6%, sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Herausgeber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurükkstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Herausgeber berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
12. Kosten für die Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung bestellter Druckunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
13. Der Herausgeber gewährt die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe für die innerhalb eines Abschlußjahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden.
14. Der Auftraggeber haftet dem Herausgeber für Schäden, die diesem durch Ansprüche Dritter aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften (z.B. Abdruck einer Gegendarstellung) entstehen. 15. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen höherer Gewalt hat der Herausgeber Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn der Anzeigenauftrag mit 80 von Hundert der zugesicherten Auflage erfüllt ist. Bei höherer oder geringerer Auflage werden 20% Zuschlag oder Rabatt pro Tausender-Auflage nach dem Seitenpreis der in der Preisliste genannten Auflage errechnet.
16. Anzeigenstornierungen oder unbrauchbare Druckunterlagen, die zu einem Ausfall der Anzeige führen werden mit 35% des Anzeigenpreises berechnet.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz des Herausgeber.